Als die Nutzung der Elektrotechnik in der Industrie, vor allem im Bergbau, begann, wurden
zur Vermeidung von Schlagwetter- und Kohlestaub-Explosionen die Grundlagen des
elektrischen Explosionsschutzes entwickelt.
Auch in anderen Industriebereichen kann eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten und
auch nichtelektrische Geräte können zur Zündquelle für explosible Stoffgemische werden.
Deshalb hat die Europäische Gemeinschaft mit der Richtlinie 94/9/EG die Grundlage für eine
verbindliche einheitliche Beschaffenheitsanforderung hinsichtlich des
Explosionsschutzes
von elektrischen und nichtelektrischen Systemen, Geräten und Komponenten geschaffen.
Seit dem 30. Juni 2003 dürfen nur noch Geräte, Komponenten und Schutzsysteme in
Verkehr gebracht werden, die der
Richtlinie 94/9/EG entsprechen.
Für das Inverkehrbringen der Erzeugnisse sind Konformitätsbewertungsverfahren
erforderlich.
Der Oschatzer Waagen GmbH wurde die Bauartzulassung für die
ATEX-Schüttwaagen der
Baureihe 34.138 (5 kg) bis 34.146 (1000 kg) erteilt. Diese Schüttwaagen sind entsprechend
der Gerätegruppe II in Kategorie 1 einsetzbar. Die für die Fertigung von ATEX-Waagen
erforderliche Zertifizierung nach Richtlinie 94/9/EG, Modul IV, Qualitätssicherung Produktion,
liegt vor.